Bildrechte · Lizenzprüfung · Rechteklärung
Wir prüfen Bildverwendungen und Nutzungen
RC Photo Stock stellt lizenzierbare Fotos, Videos und Vektoren für Web, Print,
Social Media und redaktionelle Projekte bereit. Damit Bildrechte nachvollziehbar,
fair und im Sinne der Rechteinhaber genutzt werden, prüfen wir Bildverwendungen
regelmäßig.
Für die Prüfung von Bildverwendungen, die Rechteklärung und die Durchsetzung
berechtigter Ansprüche arbeiten wir mit COPY-IDENT / MEDIA-IDENT
und RIGHTS-DEFEND sowie den im Einzelfall benannten Partnern zusammen.
Bilddiebstahl, unlizenzierte Bildnutzungen sowie falsche oder fehlende
Urhebernennungen verursachen erhebliche wirtschaftliche Einbußen. Was im Einzelfall
wie eine einzelne Nutzung wirken kann, summiert sich durch Kopien, Weiterveröffentlichungen,
Social-Media-Verbreitung, Marketingmaterialien und Webseiten über viele Fälle hinweg
zu Schäden bis in den Millionenbereich.
Kurze Einordnung: Ein Bild kann korrekt lizenziert sein, es kann aber auch
eine Nutzung auftauchen, zu der kein gültiger Lizenznachweis vorliegt. In solchen
Fällen werden Nutzung und Nachweise geprüft. Eine bereits bestehende Lizenz kann
direkt beim beauftragten Rechtsdienstleister nachgewiesen werden.
Wichtiger Hinweis für Bildnutzer und Betroffene:
Wenn Sie bereits eine E-Mail oder ein Schreiben von RIGHTS-DEFEND zu einer Bildverwendung
erhalten haben, ist eine nachträgliche
Re-Lizenzierung
über unsere regulären Lizenzangebote auf rcphotostock.com nicht mehr möglich.
Die Klärung erfolgt dann ausschließlich über RIGHTS-DEFEND unter Angabe der Fall-ID.
Als gültige Einigung akzeptieren wir in diesem Stadium ausschließlich die Lizenz
„Online license - claim damag“; andernfalls bleibt der von
RIGHTS-DEFEND geltend gemachte Schadensersatz zu regulieren.
Wenn Sie bereits vor der Erstkontaktaufnahme eine gültige Lizenz besaßen,
reichen Sie den datierten Kauf-, Download- oder Lizenznachweis bitte direkt bei RIGHTS-DEFEND ein.
Wir prüfen jeden eingereichten Nachweis. Bitte beachten Sie, dass der Lizenznachweis
auf Ihr Unternehmen, den Webseitenbetreiber oder den tatsächlichen Bildverwender
ausgestellt sein muss. Ist der Nachweis auf einen Dritten ausgestellt, benötigen wir
zusätzlich einen datierten Unterlizenzierungsvertrag, der bereits vor der
Erstkontaktaufnahme bestand.
JPG-/JPEG-Dateien, Screenshots oder reine Bilddateien
akzeptieren wir nicht als gültigen Lizenznachweis. Anerkannt wird ausschließlich
ein vollständiger PDF-Nachweis, zum Beispiel ein von der Bildagentur ausgestellter
„proof_of_license“, aus dem Lizenznehmer, Bild-ID beziehungsweise
Datei, Nutzungsumfang und Datum hervorgehen. Eingereichte PDF-Dateien werden technisch
und formal auf Echtheit geprüft; Abänderungen oder nachträgliche Änderungen
an den Dateien werden anhand der Metadaten und weiterer Dateimerkmale erkannt und können
zur Zurückweisung des Nachweises führen.
Mehr Informationen finden Sie hier: