Bildrechte · Lizenzprüfung · Rechteklärung
Prüfung von Bildverwendungen und Nutzungen
RC Photo Stock stellt lizenzierbare Fotos, Videos und Vektoren für Web, Print,
Social Media und redaktionelle Projekte bereit. Damit Bildrechte nachvollziehbar,
fair und im Sinne der Rechteinhaber genutzt werden, lassen wir Bildverwendungen
regelmäßig prüfen.
Seit Jahren lizenzieren wir unsere Bilder außerdem individuell und professionell
an Unternehmen, Agenturen, Webseitenbetreiber und Kunden. Dabei werden Lizenznehmer,
Nutzungsart, Medium, Nutzungsdauer und Verwendungsumfang je nach Projekt konkret
festgelegt. So bleibt nachvollziehbar, wer ein Bild in welchem Rahmen verwenden darf.
„Royalty-free“ bedeutet nicht lizenzfrei: Royalty-free heißt
nicht kostenlos, gemeinfrei oder frei von Rechten. Der Begriff beschreibt ein
Lizenzmodell. Nach dem Erwerb einer passenden Lizenz fallen innerhalb der jeweils
erlaubten Nutzung grundsätzlich keine laufenden nutzungsabhängigen Folgegebühren
an. Das Bild bleibt jedoch urheberrechtlich geschützt. Erforderlich ist immer
eine gültige Lizenz, ausgestellt auf den Webseitenbetreiber beziehungsweise den
tatsächlichen Bildverwender, sowie die Einhaltung der jeweiligen Lizenzbedingungen.
Keine kostenlosen Plattformen: Wir bieten unsere Bilder nicht auf
kostenlosen Plattformen wie Pixabay, Unsplash oder sonstigen Free-Stock- beziehungsweise
Download-Seiten an und haben dies auch nie getan. Wir erleben dennoch immer wieder,
dass Dritte unser Bildmaterial ohne unsere Zustimmung auf solchen Plattformen einstellen.
Ein Download von dort ist kein gültiger Lizenznachweis und entbindet den Verwender
nicht davon, vor der Nutzung Herkunft, Urheberschaft, Schutz und Nutzungsberechtigung
zu prüfen.
Das von uns erstrittene Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom
16.04.2026 (Az. 19 O 1359/25) stellt hierzu klar, dass sich derjenige, der einen
fremden urheberrechtlich geschützten Gegenstand nutzen will, über den Bestand
des Schutzes und den Umfang seiner Nutzungsberechtigung Gewissheit verschaffen muss;
es besteht eine Prüfungs- und Erkundigungspflicht. Dies gilt insbesondere auch dann,
wenn ein Bild zuvor über eine andere Webseite, eine Social-Media-Quelle oder eine
vermeintlich kostenlose Plattform bezogen wurde.
Für die Prüfung von Bildverwendungen, die Rechteklärung und die Durchsetzung
berechtigter Ansprüche arbeiten wir mit COPY-IDENT / MEDIA-IDENT
und RIGHTS-DEFEND sowie den im Einzelfall benannten Partnern zusammen.
RIGHTS-DEFEND ist von uns vollumfänglich beauftragt und legitimiert,
Lizenznachweise entgegenzunehmen, Sachverhalte zu prüfen und die Klärung
beziehungsweise Durchsetzung in unserem Auftrag zu führen.
Bilddiebstahl, unlizenzierte Bildnutzungen sowie falsche oder fehlende
Urhebernennungen verursachen erhebliche wirtschaftliche Einbußen. Was im Einzelfall
wie eine einzelne Nutzung wirken kann, summiert sich durch Kopien, Weiterveröffentlichungen,
Social-Media-Verbreitung, Marketingmaterialien und Webseiten über viele Fälle hinweg
zu Schäden bis in den Millionenbereich.
Kurze Einordnung: Ein Bild kann korrekt lizenziert sein, es kann aber auch
eine Nutzung auftauchen, zu der kein gültiger Lizenznachweis vorliegt. In solchen
Fällen werden Nutzung und Nachweise durch den beauftragten Rechtsdienstleister geprüft.
Eine bereits bestehende Lizenz kann direkt bei RIGHTS-DEFEND nachgewiesen werden.
Wichtiger Hinweis für Bildnutzer und Betroffene:
Wenn Sie bereits eine E-Mail oder ein Schreiben von RIGHTS-DEFEND zu einer Bildverwendung
erhalten haben, ist eine nachträgliche
Re-Lizenzierung
über unsere regulären Lizenzangebote auf rcphotostock.com nicht mehr möglich.
Die Klärung erfolgt dann ausschließlich über RIGHTS-DEFEND unter Angabe der Fall-ID.
Als gültige Einigung akzeptieren wir in diesem Stadium ausschließlich den Erwerb der Lizenz
„Online license - claim damag“ in unserer Bildagentur; andernfalls bleibt der von
RIGHTS-DEFEND geltend gemachte Schadensersatz zu regulieren.
Wenn Sie bereits vor der Erstkontaktaufnahme eine gültige Lizenz besaßen,
reichen Sie den datierten Kauf-, Download- oder Lizenznachweis bitte direkt bei RIGHTS-DEFEND ein.
Die Prüfung eingereichter Nachweise erfolgt durch RIGHTS-DEFEND als von uns
vollumfänglich beauftragten und legitimierten Rechtsdienstleister. Bitte beachten Sie,
dass der Lizenznachweis auf den Betreiber der betroffenen Webseite, das für die Nutzung
verantwortliche Unternehmen oder den tatsächlichen Bildverwender ausgestellt sein muss.
Ein Nachweis, der lediglich auf einen Dritten ausgestellt ist, reicht nicht aus.
Eine Unterlizenzierung ist in der Regel nicht erlaubt. Sofern ausnahmsweise eine
Unterlizenzierung behauptet wird, muss sie durch einen datierten Unterlizenzierungsvertrag
nachgewiesen werden, der bereits vor der Erstkontaktaufnahme bestand, den konkreten
Bildverwender benennt und die konkrete Bildnutzung umfasst.
JPG-/JPEG-Dateien, Screenshots oder reine Bilddateien
akzeptiert RIGHTS-DEFEND nicht als gültigen Lizenznachweis. Anerkannt wird ausschließlich
ein vollständiger PDF-Nachweis, zum Beispiel ein von der Bildagentur ausgestellter
„proof_of_license“, der auf den Webseitenbetreiber, das Unternehmen
beziehungsweise den Bildverwender ausgestellt ist und aus dem Lizenznehmer, Bild-ID beziehungsweise
Datei, Nutzungsumfang und Datum hervorgehen. Eingereichte PDF-Dateien werden durch RIGHTS-DEFEND
technisch und formal auf Echtheit geprüft; Abänderungen oder nachträgliche Änderungen
an den Dateien werden anhand der Metadaten und weiterer Dateimerkmale erkannt und können
zur Zurückweisung des Nachweises führen.
Mehr Informationen finden Sie hier: