Bildrechte · Lizenzprüfung · Rechteklärung
Prüfung von Bildverwendungen und Nutzungen
RC Photo Stock stellt lizenzierbare Fotos, Videos und Vektoren für Web, Print,
Social Media und redaktionelle Projekte bereit. Damit Bildrechte nachvollziehbar,
fair und im Sinne der Rechteinhaber genutzt werden, lassen wir Bildverwendungen
regelmäßig prüfen.
Seit Jahren lizenzieren wir unsere Bilder individuell und professionell an Unternehmen,
Agenturen, Webseitenbetreiber und Kunden. Dabei werden Lizenznehmer, Nutzungsart,
Medium und Verwendungsumfang je nach Projekt konkret festgelegt.
„Royalty-free“ bedeutet nicht lizenzfrei: Royalty-free heißt
nicht kostenlos, gemeinfrei oder frei von Rechten. Es ist ein Lizenzmodell, bei dem
nach dem Erwerb einer passenden Lizenz innerhalb der erlaubten Nutzung grundsätzlich
keine laufenden nutzungsabhängigen Folgegebühren anfallen. Das Bild bleibt
urheberrechtlich geschützt und darf nur mit gültiger Lizenz und innerhalb der
jeweiligen Lizenzbedingungen genutzt werden.
Keine kostenlosen Plattformen: Wir bieten unsere Bilder nicht auf
Pixabay, Unsplash oder sonstigen kostenlosen Downloadseiten an und haben dies auch
nie getan. Werden Bilder aus unserem Bestand dort eingestellt, geschieht dies ohne
unsere Zustimmung. Ein solcher Download ist kein gültiger Lizenznachweis. Der
Verwender muss vor der Nutzung Herkunft, Urheberschaft und Nutzungsberechtigung prüfen.
Das von uns erstrittene Endurteil des
Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 16.04.2026 (Az. 19 O 1359/25)
stellt klar, dass sich Nutzer fremder urheberrechtlich geschützter Inhalte über
den Schutz und den Umfang ihrer Nutzungsberechtigung Gewissheit verschaffen müssen.
Es besteht eine Prüfungs- und Erkundigungspflicht.
Für die Prüfung von Bildverwendungen, die Rechteklärung und die Durchsetzung
berechtigter Ansprüche arbeiten wir mit COPY-IDENT / MEDIA-IDENT
und RIGHTS-DEFEND zusammen. RIGHTS-DEFEND ist von uns
vollumfänglich beauftragt und legitimiert, Lizenznachweise entgegenzunehmen,
Sachverhalte zu prüfen und die Klärung beziehungsweise Durchsetzung in unserem
Auftrag zu führen.
Bilddiebstahl, unlizenzierte Bildnutzungen sowie falsche oder fehlende
Urhebernennungen verursachen erhebliche wirtschaftliche Einbußen. Einzelne Nutzungen
können sich durch Kopien, Weiterveröffentlichungen, Social Media, Marketingmaterialien
und Webseiten über viele Fälle hinweg zu Schäden bis in den Millionenbereich summieren.
Bei falscher oder fehlender Urhebernennung steht uns, wie bereits gerichtlich bestätigt,
ein 100%iger Aufschlag auf die Lizenzgebühr nach unserer
Preisliste zu.
Kurze Einordnung: Ein Bild kann korrekt lizenziert sein. Fehlt jedoch
ein gültiger Lizenznachweis, werden Nutzung und Nachweise durch den beauftragten
Rechtsdienstleister geprüft. Eine bereits bestehende Lizenz kann direkt bei
RIGHTS-DEFEND nachgewiesen werden.
Wichtiger Hinweis für Bildnutzer und Betroffene:
Wenn Sie bereits eine E-Mail oder ein Schreiben von RIGHTS-DEFEND zu einer Bildverwendung
erhalten haben, ist eine nachträgliche
Re-Lizenzierung
über unsere regulären Lizenzangebote auf rcphotostock.com nicht mehr möglich.
Die Klärung erfolgt ausschließlich über RIGHTS-DEFEND unter Angabe der Fall-ID.
Als gültige Einigung akzeptieren wir in diesem Stadium ausschließlich den Erwerb der Lizenz
„Online license - claim damag“ in unserer Bildagentur. Andernfalls bleibt der von
RIGHTS-DEFEND geltend gemachte Schadensersatz zu regulieren.
Wenn Sie bereits vor der Erstkontaktaufnahme eine gültige Lizenz besaßen,
reichen Sie den datierten Kauf-, Download- oder Lizenznachweis bitte direkt bei
RIGHTS-DEFEND ein. Der Nachweis muss auf den Betreiber der betroffenen Webseite,
das verantwortliche Unternehmen oder den tatsächlichen Bildverwender ausgestellt sein.
Ein Nachweis auf einen Dritten reicht nicht aus.
Eine Unterlizenzierung ist in der Regel nicht erlaubt. Wird eine Unterlizenzierung
behauptet, muss sie durch einen datierten Unterlizenzierungsvertrag nachgewiesen werden,
der bereits vor der Erstkontaktaufnahme bestand und die konkrete Bildnutzung umfasst.
JPG-/JPEG-Dateien, Screenshots oder reine Bilddateien akzeptiert RIGHTS-DEFEND nicht
als gültigen Lizenznachweis. Anerkannt wird nur ein vollständiger PDF-Nachweis,
zum Beispiel ein von der Bildagentur ausgestellter „Proof of License“.
Eingereichte PDF-Dateien werden durch RIGHTS-DEFEND technisch und formal auf Echtheit
geprüft. Abänderungen oder nachträgliche Bearbeitungen können anhand von
Metadaten und Dateimerkmalen erkannt werden und zur Zurückweisung des Nachweises führen.
Mehr Informationen finden Sie hier: